Unter anderem bei folgenden Fragen helfen wir Ihnen mit unserem Fachwissen weiter:
- Testamente / Erbverträge
- Wie gehe ich vor, wenn ich ein bereits verfasstes Testament ändern oder ergänzen möchte?
- Welche Möglichkeiten bei der Ausgestaltung im Erbrecht habe ich?
- Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kinder erbrechtlich gleichgestellt sind?
- Erbteilung
- Wie ist der Nachlass unter den Erben aufzuteilen?
- Ist es rechtens, dass ich einen kleineren Anteil des Nachlasses erhalte?
- Was kann ich tun, wenn das Erbe nicht geteilt wird oder ich mit der Teilung nicht einverstanden bin?
- Willensvollstreckung
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille nach meinem Tod befolgt wird?
- Was kann ich tun, wenn ich mit dem eingesetzten Willensvollstrecker nicht zufrieden bin?
- Nachlassplanung
- Was gilt es bei Erbvorbezügen und Schenkungen zu beachten, damit sich diese im Alter nicht nachteilig auf mich auswirken?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Lebenspartner oder meine Lebenspartnerin angemessen abgesichert ist, wenn ich versterbe?
- Was steht mir erbrechtlich zu?
- Kann ich eine Person von meinem Erbe ausschliessen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Ehe-/Erbvertrag und einem Vorsorgeauftrag?
Wir beraten Sie individuell bei der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten sowie bei der Planung Ihres Nachlasses. Hierbei nehmen wir auch die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor. Damit können Sie Konflikte vermeiden und Ihren Willen rechtssicher verwirklichen. Wenn nach einem Erbfall eine einvernehmliche Lösung mit den Betroffenen nicht möglich ist, vertreten wir Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen vor Behörden und Gerichten.