Wir unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des Familienrechts und helfen Ihnen weiter, wenn Sie sich unter anderem mit folgenden Fragen beschäftigen:
- Trennung (Eheschutz)
- Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
- Wie viel Unterhalt muss ich für unser Kind bezahlen?
- Wie wird die Betreuung unserer Kinder nach der Trennung geregelt? Was ist eine alternierende Obhut?
- Wie ist vorzugehen, wenn ich will, dass der/die Ex-Partner/in mich nicht mehr kontaktieren und unsere Wohnung betreten darf?
- Scheidung
- Wie lange muss ich getrennt sein, um mich scheiden zu lassen?
- Bin ich verpflichtet, in einem bestimmten Pensum zu arbeiten?
- Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt leisten?
- Welchen Anteil des ehelichen Vermögens steht mir zu?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich Unterhaltsbeiträge abändern lassen?
- Kindesrecht
- Wie kann ich ein Kindesverhältnis anfechten oder feststellen lassen?
- Wie werden das Kontaktrecht und die Unterhaltsbeiträge bei unverheirateten Eltern geregelt? Wem steht die elterliche Sorge und die Obhut zu?
- Welche Kindesschutzmassnahmen gibt es?
- Konkubinat / Partnerschaft
- Was kann ich in einem Konkubinatsvertrag regeln?
- Wie kann ich meine Partnerin / meinen Partner bestmöglich absichern?
- Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Wie kann ich mich gegen eine Verbeiständung zur Wehr setzen?
- Welche Arten von Beistandschaften gibt es und welche Aufgaben hat eine Beistandsperson?
- Kindesvertretungen
- Wer setzt sich in einem familienrechtlichen Verfahren für die Interessen des Kindes ein?
- Was ist eine Kindesvertretung und welche Aufgaben hat diese?
- Zählt die Meinung des Kindes im Scheidungsprozess?
- Eheverträge
- Wie kann ich meinen Ehegatten bestmöglich absichern?
Von Scheidungen über Sorgerechtsstreitigkeiten bis hin zu Unterhaltsfragen – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Empathie zur Seite, da wir wissen, dass es sich für Sie um eine emotionale Angelegenheit handelt. Wir unterstützen Sie umfassend in allen familienrechtlichen Belangen wie der Ausarbeitung von Vereinbarungen bei Trennung oder Scheidung, Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Verfahren vor Gericht und gegenüber den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), Überprüfung von bestehenden Eheschutzentscheiden und Scheidungsurteilen, Unterhaltsberechnungen sowie Anfechtung oder Feststellung von Kindesverhältnissen. Ebenso beraten wir Sie ausserhalb von strittigen Verfahren, verfassen Ehe- und Partnerschaftsverträge und nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.
Wir sind darauf spezialisiert, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten. Unser Ziel ist es, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie und Ihre Familie zu erzielen.