Miet- & Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht umfasst die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zwischen der Mieterschaft/Pächterschaft und der Vermieterschaft/Verpächterschaft. Es umfasst Themen wie die Miet-/Pachtvertragsbedingungen, Miet-/Pachtpreise und -erhöhungen, die Instandhaltung und Reparaturen der Objekte, die Rechte und Pflichten bei Mängeln oder Schäden, die Kündigung von Miet-/Pachtverträgen sowie Fragen der Kaution.

Wir unterstützen Sie kompetent und lösungsorientiert, wenn Sie sich bspw. folgende Fragen stellen:

 

  • Mieter / Pächter
    • Wie gehe ich vor, wenn mir meine Wohnung gekündigt wurde?
    • Was kann ich bei Lärmbelästigungen oder nachbarschaftlichen Problemen unternehmen?
    • Ist die Mietzinserhöhung gerechtfertigt?
    • Welche Mängel muss die Vermieterschaft beheben und habe ich Anspruch auf eine Mietzinsherabsetzung?
  • Vermieter / Verpächter
    • Kann ich den Mietzins erhöhen, und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
    • Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Miet-/Pachtverhältnis kündigen?
    • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Miet-/Pachtzins nicht pünktlich bezahlt wird?
    • Wie ist vorzugehen, wenn die Mieterschaft die Wohnung mit Mängeln zurückgibt?

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Miet- und Pachtverhältnis, sei es bei Miet-/Pachtzinserhöhungen, Mängeln, Kündigungen, Mieterausweisungen und Nebenkosten. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.